Immobilien ABC
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, dass ein Eigentum oder Teileigentum in sich abgeschlossen ist, also nicht mit anderem Eigentum verbunden. Zudem enthält eine „abgeschlossene“ Wohnung einen eigenen Zugang, eine Küche/Kochnische, ein WC und ein Bad.
Abnahmeprotokoll
Im Abnahmeprotokoll wird das Ergebnis der Abnahme, also der Zustand der zu "übergebenden" Immobilie festgehalten. Das Abnahmeprotokoll wird von allen Vertragsparteien unterzeichnet.
Alleinauftrag
Der Alleinauftrag, auch Makleralleinauftrag oder qualifizierter Alleinauftrag genannt, ist ein Verkaufsauftrag zwischen Eigentümer und Makler. Durch den Makleralleinauftrag verpflichtet sich der Makler intensive Bemühungen zu unternehmen um das Objekt zu verkaufen. Ein Makleralleinauftrag schließt die Vermarktung durch einen weiteren Makler aus.
Anderkonto
Das Anderkonto, auch Treuhandkonto genannt, wird vom Notar eingerichtet. Das Konto wird auf eigenen Namen geführt, aber auf fremde Rechnung unterhalten. Die Kaufpreissumme wird auf dieses Konto eingezahlt und verbleibt auf diesem Konto, bis alle Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt sind.
Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung sichert dem Erwerber einer Immobilie zu, dass diesem auch tatsächlich das Eigentum an der Immobilie übertragen wird! Die Auflassungsvormerkung begründet sich darin, dass nach Bezahlung des Kaufpreises die Eintragung ins Grundbuch einige Zeit in Anspruch nimmt. In dieser Zeit besteht theoretisch die Gefahr, dass die Eigentumsübertragung gefährdet wird.
Bruttorauminhalt
Der Bruttorauminhalt ist das Volumen eines Baukörpers DIN 277 Berechnungsgrenzen sind die Unterfläche der Bauwerkssohle und alle äußeren Begrenzungsflächen.
Courtage
Die Courtage, auch Provision genannt, stellt das Honorar des Maklers dar. In Deutschland liegt die Provision bei 3 – 6 % des Verkaufspreises, bei Vermietungen / Verpachtung berechnet sich die Provision anhand der Miete und liegt bei 2 - 3 Kaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer.
Dienstbarkeit
Eine Dienstbarkeit muss im Grundbuch eingetragen sein. Sie dient als dingliches Absicherungsmittel eines Rechts an einem Grundstück ("dienendes Grundstück"), das dem jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks ("herrschendes Grundstück") zusteht.
Erschließung
Unter Erschließung versteht man den Anschluss an Strom, Wasser, Gas, Abwasser, Straßen, Wege etc., diese sind die Voraussetzung für die Bebauung von Grundstücken.
Ertragswert
Mit dem Ertragswert kann der Wert einer Immobilie ermittelt werden. Hierbei wird die Miete/Pacht die eine Immobilie einbringt abzüglich der Bewirtschaftungskosten angesetzt. Beim Ertragswertverfahren wird zudem der Liegenschaftszinssatz und die Restnutzungsdauer berücksichtigt.
Exposé
Das Exposé beschreibt eine Immobilie die sich im Verkauf oder in der Vermietung des Maklers befindet. Das Exposé enthält relevante Daten für den Kauf- oder Mietinteressenten und ist meist mit Bildern versehen. Mit dem Exposé erfüllt der Makler seine Informationspflicht, welche von der Makler- und Bauträgerverordnung gefordert wird.
GFZ
GFZ = Geschossflächenzahl.
Die GFZ gibt das Verhältnis zwischen der Grundstücksgröße und der baulichen Nutzfläche des gesamten Grundstücks an. Multipliziert man die GFZ mit der Grundstücksfläche erhält man die zulässige Geschossfläche, die errichtet werden darf.
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register in welchem alle Grundstücke die im jeweiligen Grundbuchbezirk liegen samt ihren Rechten verzeichnet werden.
Das Grundbuch ist in zwei Teile gegliedert: In der Abteilung I wird die Immobilie mit dem/den jeweiligen Eigentümer/n festgehalten, in der Abteilung II sind die auf der Immobilie ruhenden Lasten und Beschränkungen vermerkt. In Abteilung III werden die Grundpfandrechte vermerkt.
In das Grundbuch kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.
Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbssteuer wird auf Grundlage des Wertes der gekauften Immobilie berechnet und liegt bei z. Zt. 5 %. Unter die Grunderwerbssteuer fällt nicht das mitgekaufte Zubehör, welches im Vertrag als „Zubehör“ deklariert wurde.
Grundschuld
Die Grundschuld ist eine dingliche Absicherung für ein gewährtes Immobiliendarlehen. Die Grundschuld wird neben den Daten des Gläubigers ins Grundbuch eingetragen.
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine jährliche Abgabe an das Finanzamt, welches das Grundeigentum besteuert. Der Betrag wird für Abwasser, Straßenreinigen und Müllentsorgung etc. erhoben. Jede Gemeinde hat unterschiedliche Hebesätze, daher variiert die Grundsteuer in den Gemeinden.
GRZ
Die Grundstücksgröße multipliziert mit der Grundflächenzahl (GRZ) gibt an wie viel der gesamten Grundstücksgröße bebaut werden darf.
Immobilie
Das Wort Immobilie steht in erster Linie für eine nicht bewegliche Sache. Eine Immobilie kann ein unbebautes Grundstück aber auch ein Grundstück mit darauf befindlichen Gebäude sein.
Instandhaltungsrückstellung
Instandhaltungsrückstellungen werden von einer Eigentümergemeinschaft gebildet um das Gebäude instand zu halten oder instand zu setzen. In welcher Höhe Instandhaltungsrückstellungen gebildet werden entscheidet die Eigentümergemeinschaft in der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit.
Jahresabrechnung
Die Jahresabrechnung stellt die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einer Eigentümergemeinschaft gegenüber. Für jeden Eigentümer wird eine Einzelabrechnung mittels eines Verteilungsschlüssels erstellt. Die Jahresabrechnung ist gesetzlich vorgeschrieben und unmittelbar nach einem Kalenderjahr vorzunehmen.
Katasterkarten
Katasterkarten stellen die Flure und Flurstücke mit den Grenzverläufen dar. Die Katasterkarten werden von der Katasterbehörde verwaltet.
Kaution
Die Kaution wird an den Vermieter bei Abschluss eines Mietvertrages als Sicherheit geleistet. Das Kautionsgeld muss auf einem separaten Sparkonto angelegt werden.
KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Die KfW-Bankengruppe unterstützt Anspruchsberechtigte bei Baumaßnahmen durch günstige tilgungsfreie Darlehen. Die KfW-Bankengruppe ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Loft
Lofts sind ursprüngliche Lager- und Industrieräume, die zu Wohnzwecken umgewandelt wurden.
Loggia
Die Loggia ist ein offener aber dennoch überdachter Freisitz und liegt innerhalb der äußeren Grenzen des Hauses.
Restnutzungsdauer
Die Restnutzungsdauer ist ein statistischer Wert der angibt wie lange ein Gebäude noch genutzt werden kann. Die Restnutzungsdauer ist ein statistischer Wert der Wertermittlung. Die Restnutzungsdauer ergibt sich aus der Gesamtnutzungsdauer abzüglich der bereits genutzten Zeit.
Sachwert
Der Sachwert ist ein Begriff aus der Wertermittlung. Er setzt sich im Wesentlichen aus Bodenwert und Gebäudewert unter Berücksichtigung von Alter und Marktanpassungsfaktor zusammen.
Sanierung
Eine Sanierung ist eine Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme an Gebäuden oder Gebieten zur Wiederherstellung von gesunden Wohn-, Arbeitsverhältnissen und/oder der Sicherheit.
Sondereigentum
Das Sondereigentum ist ausschließlich der Nutzung des Wohnungseigentümers vorbehalten. Das Sondereigentum entsteht bei der Teilung des Wohneigentums nach WEG.
Sondernutzungsrecht
Das Sondernutzungsrecht berechtigt einen Wohnungseigentümer zur alleinigen Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Sonderumlage
Bei der Sonderumlage beschließt die Eigentümerversammlung duch einen Mehrheitsbeschluss die Zahlung einer Sonderumlage, um z.B. ungeplante Instandsetzungen begleichen zu können.
Teilungserklärung
In der Teilungserklärung sind die einzelnen Wohn- und Nutzflächen die sich innerhalb eines Hauses befindet aufgelistet. Die Baurechtsbehörde bescheinigt die Abgeschlossenheit der einzelnen Einheiten gemäß des Aufteilungsplanes.
Mit der Teilungserklärung bescheinigt die Baubehörde die Abgeschlossenheit der Wohn- und Nutzflächen gemäß des Aufteilungsplans.
Verkehrswert
Der Verkehrswert ist ein Begriff aus der Wertermittlung. Es handelt sich dabei um den Verkaufspreis, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr im Falle eines Verkaufes zu erzielen ist.
Wertermittlung
Mit Wertermittlung bezeichnet man den Vorgang der Ermittlung eines verlässlichen Marktwertes, Verkehrswertes oder Beleihungswertes einer Immobilie/Grundstück.
Wfl. (= Wohnfläche)
Die Wohnfläche ist eine Angabe von Flächen die ausschließlich zu Wohnzwecken dient. Errechnet wird die Wohnfläche nach der DIN 283, DIN 277 oder der II. Berechnungsverordnung, jedes Verfahren weist jedoch unterschiedliche Bewertungskriterien auf. Zur Wohnfläche zählen beispielsweise nicht der Keller, Geschäfts- und Wirtschaftsräume.
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