Energieausweis (Bedarf/Verbrauch)
Energieausweis ( bei Alleinauftrag bei uns kostenlos )
Neue Regeln für Energieausweise ab 1. Mai 2021
(19.1.2021) Ab dem 1. Mai 2021 gelten neue Regeln für Energieausweise von bestehenden Wohngebäuden. Relevant sind die Änderungen nicht nur für neue Energieausweise, sondern auch für 10 Jahre alte Ausweise: Denn Energieausweise sind generell nur für zehn Jahre gültig und müssen deshalb unter Umständen erneuert werden:
Ein Energieausweis - oder eine Kopie davon - ist vorzulegen, wenn ein Gebäude neu vermietet, verkauft oder verpachtet wird. Das gilt nicht nur wie bisher für Gebäudeeigentümer, sondern künftig explizit auch für Makler.
Wer sein Gebäude selbst bewohnt oder nicht neu vermietet, braucht keinen neuen Ausweis.
Zur Erinnerung: Hauseigentümer haben in der Regel die Wahl zwischen einem Energieverbrauchsausweis und einem Energiebedarfsausweis. Frank Hettler von „Zukunft Altbau“ erklärt noch einmal den Unterschied:
- „Beim Bedarfsausweis zeigt eine Skala von grün bis rot den berechneten Energiebedarf des Gebäudes anhand des baulichen Zustandes und der Heiztechnik.“
- „Der Verbrauchsausweis präsentiert in denselben Farben den durchschnittlichen Heizenergieverbrauch der vergangenen drei Jahre.“
Modernisierungsempfehlungen sind Bestandteil beider Energieausweise. Gebäudeenergieberater und andere Fachleute können das Dokument ausstellen.
Die neue gesetzliche Grundlage für Energieausweise
... ist das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG). Davor waren die Vorschriften für Energieausweise in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt. Bei den Neuerungen für bestehende Gebäude sieht das GEG eine Übergangsfrist bis zum 30. April 2021 vor. Erst danach kommen die zusätzlichen Regeln für Energieausweise zum Tragen.
Energieausweise: das sind die Neuerungen
Ab 1. Mai 2021 werden die Treibhausgas-Emissionen im Energieausweis aufgeführt. „In der EnEV war diese Ausweisung bisher nicht verpflichtend, mit der Umsetzung des GEG ist dies nun erforderlich“, betont Meike Militz von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Mit der neuen Vorschrift enthält der Energieausweis künftig Informationen, die den CO₂-Fußabdruck deutlicher darstellen.“ Die Emissionen werden aus dem Primärenergiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes berechnet.
Was bislang schon bei Bedarfsausweisen der Fall ist, gilt ab Mai auch bei Verbrauchsausweisen: Eigentümer müssen die energetische Qualität des Gebäudes detailliert angeben - inklusive inspektionspflichtiger Klimaanlagen. Auch das Fälligkeitsdatum der nächsten Untersuchung muss festgehalten werden.
Aussteller der Verbrauchsausweise müssen künftig die bestehenden Gebäude vor Ort in Augenschein nehmen oder anhand geeigneter Fotos bewerten, um passende Maßnahmen zur Modernisierung zu empfehlen. „So soll die Qualität der Sanierungsempfehlungen verbessert werden“, erklärt Frau Militz. Stellen Eigentümer Daten für den Energieausweis bereit, sind sie für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Experten, die Energieausweise ausstellen, müssen die bereitgestellten Informationen sorgfältig prüfen und dürfen diese nur verwenden, wenn kein Zweifel an ihrer Richtigkeit besteht.
Die Pflicht, bei der Vermietung, Verpachtung oder dem Verkauf eines Wohngebäudes einen Energieausweis vorzulegen, gilt in Zukunft auch explizit für Immobilienmakler, nicht nur für die Eigentümer. Die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bleiben unverändert erhalten.
Wer braucht welchen Ausweis?
Vielen Eigentümern ist unklar, welchen Energieausweis sie beauftragen sollen. Käufer und Mieter von Ein- oder Zweifamilienhäusern machen den Bedarfsausweis teilweise zur Pflicht, in jedem Fall ist er für sie aber besser geeignet - meint Frank Hettler von „Zukunft Altbau“. „Er macht den energetischen Zustand des Gebäudes transparent und weist so auf Kostenfallen hin. Der Verbrauchsausweis zeigt, wie stark die Vornutzer die Heizung aufgedreht haben und damit, wie viel CO₂ tatsächlich ausgestoßen wurde. Das Verbrauchsprofil ist für die nachfolgenden Bewohner jedoch nicht immer aussagekräftig.“ Bei Mehrfamilienhäusern mit zahlreichen Wohnungen ist das anders. Ein Durchschnitt der Verbrauchswerte unterschiedlicher Bewohner hat genügend Aussagekraft. Deshalb werden hier eher Verbrauchsausweise eingesetzt.
Auf dem Bedarfsausweis stehen deutlich mehr Informationen. Er zeigt den bauphysikalisch berechneten Energiebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/
Die Kosten des Bedarfsausweises sind für die Hauseigentümer zunächst höher, da eine Analyse des Gebäudes vor Ort durch einen Fachmann nötig ist. In der Regel fällt ein eher niedriger dreistelliger Betrag an. Die Alternative Verbrauchsausweis ist deutlich billiger, aber auch weniger aussagekräftig. Im Netz gibt es bereits Verbrauchsausweise für unter 50 Euro, die allerdings häufig ihr Papier nicht wert sind, wenn die Anbieter den Ausweis mit den ungeprüften Angaben per E-Mail zusenden. Das kann auch juristisch heikel werden, da die Käufer für die Fehler rechtlich verantwortlich sind.
Es empfiehlt sich, die Ausstellung des Energieausweises mit einer Energieberatung zu verknüpfen, aus der am Ende ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) hervorgeht. Die Beratung wird mit bis zu 80% gefördert und kostet am Ende wenige hundert Euro. Für jede Sanierungsmaßnahme, die aus dem iSFP hervorgeht, gibt es einen Zusatzbonus von fünf Prozent der Kosten. So macht sich die Energieberatung schnell bezahlt, außerdem sorgt sie für eine fachlich einwandfreie Sanierung.
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