Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler
Gemäß 34c Abs. 2a der Gewerberordnung (GewO), sowie § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) bin ich verpflichtet, mich in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren fachlich weiterzubilden. 2018 bis 2020 und 2021 bis 2023 erfolgreich teilgenommen
Eine erfolgreich absolvierte Weiterbildungspflicht kann für Immobilienmakler verschiedene Vorteile mit sich bringen.
Zunächst einmal trägt eine regelmäßige Weiterbildung dazu bei, dass sich Immobilienmakler über aktuelle Entwicklungen und Veränderungen in ihrem Berufsfeld auf dem Laufenden halten. Sie können ihr Fachwissen vertiefen und erweitern, was ihnen dabei hilft, ihren Kunden eine qualitativ hochwertige Dienstleistung anzubieten.
Darüber hinaus kann eine erfolgreich absolvierte Weiterbildungspflicht auch dazu beitragen, das Image des Berufsstands zu verbessern. Wenn Kunden sehen, dass Immobilienmakler sich regelmäßig weiterbilden und auf dem neuesten Stand der Dinge sind, steigt das Vertrauen in die Branche insgesamt.
Für Immobilienmakler selbst kann eine erfolgreiche Weiterbildungspflicht auch berufliche Vorteile mit sich bringen. Durch die regelmäßige Auseinandersetzung mit neuen Themen und Herausforderungen können sie ihre Kompetenzen ausbauen und sich dadurch von anderen Maklern abheben. Dies kann ihnen helfen, sich am Markt erfolgreich zu positionieren und neue Kunden zu gewinnen.
Insgesamt lässt sich sagen, dass eine erfolgreich absolvierte Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler viele Vorteile mit sich bringen kann und dazu beitragen kann, den Berufsstand insgesamt zu stärken.
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